AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Food Agentur GmbH

 

1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1 Unsere Produkte werden individuell hergestellt und sind nur für den gewerblichen Bereich bestimmt.
1.2 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt es gleich, wenn wir zu den Bedingungen des Angebotes die Lieferung kurzfristig vornehmen.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Korrekturabzüge, Farben, Filme, Masse, Produktions- und Handwerkszeuge, Masterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Unsere Gewichtsangaben sind Circa-Angaben. Geringfügige Über- oder Unterfüllungen von 10 % sind technisch bedingt und zulässig.
2.3 Unsere Angebote verstehen sich ohne Verpackung, ohne Versand-, Werkzeug-, Form-, Film-, Klischee- und Druckkosten, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.
2.4 Ist die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers nicht mehr gegeben oder entstehen Zweifel hieran oder verstösst der Käufer nicht unerheblich gegen seine Vertragspflichten, so können wir vom Vertrag insgesamt oder zum Teil zurücktreten, es sei denn, der Käufer leistet eine angemessene Vorauszahlung.
2.5 Unsere Angebote sind ab Werk und exklusiv Mehrwertsteuer. Alle anderen Abmachungen benötigen die schriftliche Zustimmung von unserer Seite.
2.6 Der Auftrag kann nach einer schriftlichen Bestellung nur durch unsere Zusage storniert werden; d.h. wenn die Produktion noch gestoppt werden kann. Für den Aufwand und die Stornierung wird eine Aufwandpauschale von CHF 300.00 verrechnet.
2.7 Änderungen am Auftrag nachdem der Kunde die Freigabe erteilt hat (Lieferadresse, Rechnungsadresse ect.), werden mit einer Aufwandpauschale von CHF 50.00 verrechnet.
2.8 Eine Stornierung aufgrund einer Pandemie (wie z.B. Corona), ist nicht möglich. Es wird der volle Auftragswert in Rechnung gestellt.

3. Muster

3.1 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern. Dies gilt auch dann, wenn die Muster vom Käufer bezahlt werden.
3.2 Sofern der Käufer aufgrund unserer Bemusterung den Auftrag durch einen anderen Hersteller ausführen lässt, verpflichtet sich der Käufer, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behalten wir uns vor.

4. Formen, Filme, Zeichnungen

4.1 Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Klischees, Daten, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkszeuge, Masterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art bleiben unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sich der Käufer an den Herstellungskosten beteiligt bzw. diese voll getragen hat. Die aus den vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen gewonnenen Druckdaten bleiben unser Eigentum.
4.2 Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Klischees, Daten, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkszeuge, Masterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art bleiben für den Kunden für den Zeitraum von fünf Jahren ab Ablieferung des Auftrages geschützt und werden nicht für unsere Kunden verwendet.
4.3 Die Formen und Klischees werden fünf Jahre – von der Rechnungsstellung des Auftrages an gerechnet – bei uns aufbewahrt. Digitale Daten werden nach 12 Monaten, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, gelöscht.

5. Korrekturabzüge (Gut zum Druck), Druck

5.1 Hat der Käufer dem übermittelten Korrekturabzug nicht unverzüglich – spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen – schriftlich widersprochen, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Der Auftrag wird von uns nach dem Korrekturabzug ausgeführt.
Spätere Mängelrügen des Käufers sind ausgeschlossen.
5.2 Wir arbeiten unter anderem im Digitalprint (für alle Produkte), im Flexodruck (für flexible Packstoffe), im Tampondruck (Dosen) und Siebdruck (Adventskalender). Passerdifferenzen sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und werden vom Käufer als vertragsgemässe Leistung anerkannt.
5.3 Geringfügige Farbtoleranzen sind technisch bedingt und zulässig.
5.4 Das erste Gut zum Druck wird gratis erstellt. Jedes weitere Gut zum Druck wird mit CHF 60.00 verrechnet.

6. Preise

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage, vom Datum des Angebotes an gerechnet, gebunden. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Die Preise sind - vorbehaltlich etwaiger Preiserhöhungen auf Grund gestiegener Herstellungs- bzw. Beschaffungskosten verbindlich, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vor.
6.2 Die Preise verstehen sich netto ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.3 Im Übrigen gilt Ziffer 2.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.4 In den Preisen sind keine Gestaltungskosten enthalten. Die Kosten für Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. sind vor Auftragsvergabe mit uns zu vereinbaren. Wir behalten uns vor, Gestaltungs- und Entwurfskosten in Rechnung zu stellen.
6.5 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen Entwurfs- und Geschäftsvorschlägen, auch wenn wir das Logo des Kunden verwendet haben. Sofern der Kunde unter Verwendung unseres Entwurfs- oder Gestaltungsvorschlages den Auftrag anderweitig vergibt, behalten wir uns vor, den uns entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Entwürfe auszuhändigen.
6.6 Wir sind berechtigt, produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Mindermengen von 10% zu liefern und entsprechend zu berechnen. Mehr- oder Mindermengen sind technisch bedingt und geben dem Käufer kein Recht auf Nacherfüllung oder kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Liefer- und Leistungszeit

7.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Fixtermine werden nicht vereinbart.
7.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Maschinenschaden, höhere Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag insgesamt oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
7.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

8. Gefahrübergang

8.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Etwaige Transportschäden können nur beim Anlieferer (Post, Bahn, Spediteur usw.) geltend gemacht werden.
8.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dem Käufer steht frei, uns eine Spedition zu benennen. Sofern keine Spedition für den Transport vom Käufer bestimmt wird, sind wir berechtigt, den für uns tätigen Spediteur zu beauftragen. Sollten die Frachtkosten unseres Spediteurs höher sein als bei anderen Spediteurunternehmen, so hat der Käufer diese zu tragen.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Unsere Waren sind verderblich. Es wird ausschliesslich frische Ware geliefert. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Kunden bei uns anzufragen. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemässer Lagerung.
9.2 Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der Haltbarkeitsdauer der Produkte. Für alle anderen Mängel verjähren die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Eine Begrenzung der Gewährleistungsfrist greift nicht ein, wenn wir berechtigt sind, unseren Lieferanten in Regress zu nehmen.
9.3 Mängelrügen sind 2 Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich durch eingeschriebenen Brief uns gegenüber geltend zu machen. Im Falle berechtigter Beanstandung sind wir zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Bei Beanstandungen muss der Käufer mindestens 5 % der Ware aus der beanstandeten Lieferung uns vorlegen. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
9.4 Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschliessend die Gewährleistung für unsere Produkte.
9.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschliesslich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung geschlossen.
9.9 Der Käufer versichert, dass die von ihm uns zur Verfügung gestellten reprofähigen Druckvorlagen in seinem Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass hier von Dritten eine Schadensersatzforderung geltend gemacht wird, stellt uns der Käufer von dieser Forderung frei.
Dies gilt auch für Reprovorlagen, die uns nur teilweise vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden. Der Käufer ist verpflichtet, sich die Rechte Dritter, wie Urheberrechte und Namensrechte zu verschaffen.

10. Zahlungen

10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar, oder auf Vorauskasse bei Privatpersonen.
10.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
10.3 Mahngebühr: Bei der zweiten Mahnung fallen Gebühren von CHF 50.00 an und für die dritte Mahnung CHF 70.00.
10.4 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld des Käufers zur Zahlung fällig.
10.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Abtretung von Forderungen des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

11. Impressum

11.1 Auf den von uns hergestellten Erzeugnissen können wir in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Die von uns produzierten Artikel und Produkte können wir für eigene Werbezwecke verwenden und an Dritte weitergeben.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Datenspeicherung

12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Käufern und uns gilt das Schweizer Recht.
12.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Domleschg/ GR ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
12.4 Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner Daten in unserer EDV- Anlage und zur Nutzung der Daten für die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung.

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